GRATIS ZAHNSPANGE


Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Kinder und Jugendliche mit massiven Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse. Dies bedeutet für alle Kinder und Jugendliche, solange die Zahnspange noch VOR dem 18ten Lebensjahr angebracht wird, hindert eine Behandlungsdauer NACH dem 18ten Geburtstag die weitere Gewährung einer "Gratis Zahnspange" nicht.

"Gratis Zahnspange" bedeutet: Die für Sie anfallenden Kosten werden über Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse 80% des Kassenvertragstarif refundiert. Als Voraussetzung hierfür muss eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN Grad 4 oder 5). Dies wird während eines Diagnosetermins festgestellt. Liegt eine Fehlstellung IOTN Grad 4 oder 5 bei Ihrem Kind vor, so bekommen Sie von der Krankenkasse etwa 80% des Kassentarifs für den Erstdiagnosetermin und auch die weitere Behandlung rückerstattet.

Die Behandlung dauert je nach Schwere der Fehlstellung mindestens 2 Jahre und erfolgt über eine festsitzende Metallmultibracket-Apparatur. Durchsichtige und keramische Zahnspangen werden von der Krankenkasse leider nicht refundiert, können wir jedoch auch Wunsch auch durchführen.

Wollen Sie sich bei einem persönlichen Gespräch noch weiter informieren? Dann rufen Sie uns während der Ordinationszeiten unter folgender Nummer an: 01 / 909 49 00 Weitere Informationen zur "Gratis Zahnspange" finden Sie auch auf der Website des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden.

Dr.-medic Daniela Crupinschi ist von allen Krankenkassen akkreditierte Wahlkieferorthopädin.